Rechtsanwalt Leo Reinke
Die Rechtsanwaltskanzlei Reinke wurde im Jahre 2005 von Rechtsanwalt Leo Reinke, Stadtdirektor a. D., gegründet.
Unmittelbar nach Ablegung der juristischen Staatsexamen war Leo Reinke zunächst als Rechtsanwalt und danach über 10 Jahre u.a. als Ministerialrat in obersten niedersächsischen Behörden (Umweltministerium, Staatskanzlei) und 12 Jahre als Stadtdirektor der Stadt Burgdorf, Region Hannover, tätig. Das in diesen exponierten Stellungen erworbene umfangreiche Wissen sowie die langjährigen Erfahrungen seiner Verwaltungstätigkeiten stellt Rechtsanwalt Leo Reinke seinen Mandanten zur Verfügung. Bis 2022 auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Unmittelbar nach Ablegung der juristischen Staatsexamen war Leo Reinke zunächst als Rechtsanwalt und danach über 10 Jahre u.a. als Ministerialrat in obersten niedersächsischen Behörden (Umweltministerium, Staatskanzlei) und 12 Jahre als Stadtdirektor der Stadt Burgdorf, Region Hannover, tätig. Das in diesen exponierten Stellungen erworbene umfangreiche Wissen sowie die langjährigen Erfahrungen seiner Verwaltungstätigkeiten stellt Rechtsanwalt Leo Reinke seinen Mandanten zur Verfügung. Bis 2022 auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Die speziellen Interessenschwerpunkte von Rechtsanwalt Reinke liegen in folgenden Rechtsgebieten:
Kanzlei-Philosophie
Kompetenz, Konzeption und Kreativität
Die kompetente Vertretung der Interessen und die Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ist unsere Aufgabe. Wichtig ist uns dabei die ganzheitliche Betreuung unserer Mandanten, d. h. Rechtsberatung, außergerichtliche Interessenvertretung und gerichtliche Prozessführung aus einer Hand.
Durch die Kooperation mit anderen Dienstleistern, wie z. B.
Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Finanzfachleuten, Unter-nehmensberatern oder Versicherungsmaklern, können wir auch bei komplexen Aufgabenstellungen sachgerechte Lösungen bieten. Durch ständige Fortbildung und modernste Arbeitshilfen ist darüber hinaus sichergestellt, dass wir auch Ihren Ansprüchen, die Sie zu Recht an uns stellen dürfen, jederzeit gerecht werden können.
Unsere Aufgabe, unser Auftrag
Die kompetente Vertretung der Interessen und die Durchsetzung der Rechte und Ansprüche unserer Mandanten
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ist unsere Aufgabe. Wichtig ist uns dabei die ganzheitliche Betreuung unserer Mandanten, d.h. Rechtsberatung, außergerichtliche Interessenvertretung und gerichtliche Prozessführung aus einer Hand.
Durch die Kooperation mit anderen Dienstleistern, wie z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Finanzfachleuten, Unter-nehmensberatern oder Versicherungsmaklern, können wir auch bei komplexen Aufgabenstellungen sachgerechte Lösungen bieten.
Durch ständige Fortbildung und modernste Arbeitshilfen ist darüber hinaus sichergestellt, dass wir auch Ihren Ansprüchen, die Sie zu Recht an uns stellen dürfen, jederzeit gerecht werden können.
Durch die Kooperation mit anderen Dienstleistern, wie z.B. Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Finanzfachleuten, Unter-nehmensberatern oder Versicherungsmaklern, können wir auch bei komplexen Aufgabenstellungen sachgerechte Lösungen bieten.
Durch ständige Fortbildung und modernste Arbeitshilfen ist darüber hinaus sichergestellt, dass wir auch Ihren Ansprüchen, die Sie zu Recht an uns stellen dürfen, jederzeit gerecht werden können.
Wir sind Ihrer Sache verpflichtet
Ihre Rechtssachen sind bei uns in besten Händen
Ein Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert
aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.
Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.
Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats.
Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechtsanwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit
berechtigt und verpflichtet. Das Recht und die Pflicht zur Verschwiegenheit beziehen sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekannt geworden ist, und bestehen nach Beendigung des Mandats fort.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern.
Der Rechtsanwalt hat seine Mitarbeiter und alle sonstigen Personen, die bei seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken, zur Verschwiegenheit ausdrücklich zu verpflichten und anzuhalten.
Unsere Interessenschwerpunkte
Investitionsvorhaben, gewerbliche Aktivitäten und selbst private Vorhaben treffen
– nicht zuletzt aufgrund europäischer Vorgaben – auf immer detailliertere und komplexere Regelungen, die bei der Realisierung, der Aufnahme oder auch der Aufrechterhaltung gewerblicher Unternehmungen zu beachten sind. Unsere Mandanten sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Investoren, Dienstleister oder auch Kommunen und Unternehmen der öffentlichen Hand.
In diesem Umfeld setzen wir die Schwerpunkte unserer anwaltlichen Arbeit. Die Erfahrungen von Rechtsanwalt Leo Reinke in seinen ehemaligenTätigkeiten als Ministerialrat und Stadtdirektor bilden die Grundlagen für die Kompetenz und die erfolgreiche Arbeit der Anwaltskanzlei. Nachstehend einige Beispiele aus der Praxis:
Häufig gestellte Fragen
Für alle Fragen zum Thema Recht stehen wir Ihnen jederzeit gern persönlich zur Verfügung
Anschrift
Rechtsanwalt Leo Reinke
Brüder-Grimm-Weg 26
D-31303 Burgdorf
Rechtsanwalt Leo Reinke
Stadtdirektor a.D.
Brüder-Grimm-Weg 26
31303 BurgdorfTelefon: +49 5136-97 210 95
Telefax: +49 5136-97 235 28
info (at) rechtsanwalt-reinke.de
USt-IdNr. DE814261299
Anwaltskammer
Der Rechtsanwalt ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle; Bahnhofstraße 5, 29221 Celle, Telefon: 05141 92820, Telefax: 05141 929242. E-Mail: info (at) rakcelle.de
Staat der Zulassung: Bundesrepublik DeutschlandVerbände
Mitglied im Deutschen Anwaltverein DAV
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